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Neues aus dem Gesundheitsrecht

Mit Beschluss vom 06. Dezember 2005 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Urteil die Rechte der Patienten gestärkt, die mit zugelassenen Medikamenten und Therapien nicht geheilt werden konnten und auf bisher nicht erstattungsfähige Alternativen angewiesen sind.
Das BVerfG räumt Versicherten in diesem Beschluss (1 BvR 347/98) in besonderen Ausnahmesituationen das Recht ein, sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit nicht allgemein anerkannten Methoden ärztlich behandeln zu lassen.
Im Urteil vom 04.04.2006 setzt das Bundessozialgericht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. (B1KR7/05 R) Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen überlebenswichtige Arznei ohne Zulassung bezahlen, wenn kein anerkanntes Präparat hilft.

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