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Neues aus dem Gesundheitsrecht

Mit Beschluss vom 06. Dezember 2005 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Urteil die Rechte der Patienten gestärkt, die mit zugelassenen Medikamenten und Therapien nicht geheilt werden konnten und auf bisher nicht erstattungsfähige Alternativen angewiesen sind.
Das BVerfG räumt Versicherten in diesem Beschluss (1 BvR 347/98) in besonderen Ausnahmesituationen das Recht ein, sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit nicht allgemein anerkannten Methoden ärztlich behandeln zu lassen.
Im Urteil vom 04.04.2006 setzt das Bundessozialgericht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. (B1KR7/05 R) Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen überlebenswichtige Arznei ohne Zulassung bezahlen, wenn kein anerkanntes Präparat hilft.

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Neues zur Haager Landkriegsordnung

Am 25. 11. 1941 und am 27.4.1942 bestätigte der sowjetische Außenminister V. A. Molotow in zwei Zirkularnoten, dass sich die Sowjetunion im gegenwärtigen Weltkrieg an die Haager Landkriegsordnung halten werde. (sh: Elena Syssoeva, Kunst im krieg, Berlin 2004, S. 127.)  Die Anerkennung der Landkriegsordnung durch Moskau, die in der deutschen Rechtsprechung bislang noch vollkommen unbekannt ist, hat weitreichende Konsequenzen: Denn die Verwaltung Ostdeutschland durch die Rote Armee muss nun im Rahmen des damals gültigen Völkerrechts gesehen werden, das für die Sowjetunion zugleich Grundlage und Grenze ihrer Aktivitäten zwischen 1945 und 1949 war. Keinesfalls gab es einfach sowjetische Willkür bei der Verwaltung der SBZ. Moskau war bis 1948 durch die gemeinsame alliierte Verwaltung und das Völkerrecht gebunden. Eigentumsverluste, die in dieser Zeit durch die sowjetische Besatzungsmacht herbeigeführt wurden, waren nicht nur Enteignungen, sondern auch nur völkerrechtsmäßige Beschlagnahmungen. Das damals entzogene Eigentum ist somit bis heute in vielen Fällen noch restitutionspflichtig. (vgl. auch: Dr. Hanns Christian Löhr, Taktik und Täuschung, Die Bodenreform zwischen Kaltem Krieg und deutscher Wiedervereinigung, in: Zeitschrift für offene Vermögensfragen, 6/2006, S. 327 – 333.) Wegen der Bedeutung dieses Artikels möchte ich Gelegenheit geben, dass alle daran Interessierten diesen hier auch lesen können:

Taktik und Taeuschung

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Neues im Vermögensrecht

In der letzten Ausgabe der Zeitschrift ZOV (Zeitschrift für offene Vermögensfragen) vom Dezember 2006 ist es noch gelungen, einen hervorragenden historischen Artikel zur Problematik der sowjetischen Versorgungsgüter zu veröffentlichen. Der Autor, Dr. Hanns Christian Löhr, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle AKIP der FU Berlin.

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Kanzlei Wilke startet mit eigenem Blog